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Wo essen Sie zu Mittag? In der Kantine? Im Aufenthaltsraum? Zuhause oder bei Bekannten? Egal wo, am 17. November, dem Vorlesetag, können Sie und Ihre Kolleginnen oder Freunde sich im Rahmen des LauschGerichts dabei etwas vorlesen lassen. Oder auch beim Abendessen.
Das LauschGericht knüpft bei der alten klösterlichen Tradition der Tischlesung an. Die Idee des Bistums Essen, das die Aktion am Vorlesetag veranstaltet: Überall da, wo sich Menschen zu einer gemeinsamen Mahlzeit am Mittag oder Abend versammeln, dürfen sie sich um einen Vorleser oder eine Vorleserin für die Zeit ihrer Mahlzeit bewerben – eine kleine literarische Pause am Küchentisch. Vorleserinnen und Zuhörer kennen sich nicht, verbinden sich aber in diesem gemeinsamen LauschGericht: Die Tischgemeinschaft isst und lauscht, der/die Vorleser/in liest aus einem von ihm/ihr ausgewählten Buch vor. Ein kleines poetisches Geheimnis nimmt für einen zufälligen Augenblick Platz am Esstisch. Nach der Lesung lässt der/die Vorleser*in lediglich das aufgeschlagene Buch als Spur zurück.