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LauschGericht – Die literarische Mahlzeit am Vorlesetag

Die Aktion des Bistums Essen findet am 17. November wieder statt. Tischgemeinschaften und Vorleser*innen können sich bewerben.

Kulinarische Lesung oder literarische Mahlzeit? Das LauschGericht ist beides. (Foto: Medienforum)

Wo essen Sie zu Mittag? In der Kantine? Im Aufenthaltsraum? Zuhause oder bei Bekannten? Egal wo, am 17. November, dem Vorlesetag, können Sie und Ihre Kolleginnen oder Freunde sich im Rahmen des LauschGerichts dabei etwas vorlesen lassen. Oder auch beim Abendessen.

Das LauschGericht knüpft bei der alten klösterlichen Tradition der Tischlesung an. Die Idee des Bistums Essen, das die Aktion am Vorlesetag veranstaltet: Überall da, wo sich Menschen zu einer gemeinsamen Mahlzeit am Mittag oder Abend versammeln, dürfen sie sich um einen Vorleser oder eine Vorleserin für die Zeit ihrer Mahlzeit bewerben – eine kleine literarische Pause am Küchentisch. Vorleserinnen und Zuhörer kennen sich nicht, verbinden sich aber in diesem gemeinsamen LauschGericht: Die Tischgemeinschaft isst und lauscht, der/die Vorleser/in liest aus einem von ihm/ihr ausgewählten Buch vor. Ein kleines poetisches Geheimnis nimmt für einen zufälligen Augenblick Platz am Esstisch. Nach der Lesung lässt der/die Vorleser*in lediglich das aufgeschlagene Buch als Spur zurück.

Hier ist es normalerweise eher laut: LauschGericht in der Werkstatt für Metallgestaltung Michael Stratmann, Essen (Foto: Medienforum)

2014 wurde das LauschGericht erstmals nach einer zweijährigen Planung durch das Medienforum des Bistums Essen realisiert. Die Marke hat das Medienforum schützen lassen. Bis heute nehmen erfahrungsgemäß bis zu 2.000 Zuhörende an 100 bis 200 Tischen überall im Ruhrbistum teil. In Oberhausen, Wattenscheid, Essen, Bottrop, Mülheim, Duisburg und Gladbeck über Halver, Lüdenscheid, Breckerfeld, Nachrodt-Wiblingwerde, Kierspe und in vielen weiteren Städten im Ruhrbistum beteiligen sich in jedem Jahr Menschen mit großer Begeisterung im Rahmen von Tischgemeinschaften und/oder als Vorlesende an diesem Projekt, das ausschließlich vom ehrenamtlichen Engagement lebt.

"Alle meine Angestellten sind der Meinung, so etwas sollten wir jeden Freitagmittag machen: vorlesen lassen und dabei schlemmend genießen… :-))))"

Dieter Rehmann, 31M Agentur für Kommunikation GmbH, Essen

Die Vorleserinnen und Vorleser kommen aus allen sozialen Milieus und Altersschichten. Und auch bei den Tischgemeinschaften ist alles zu finden: Anwaltskanzleien, Werkstätten, Banken, Jugendarrestanstalten, Kitas, Altenheime, Suppenküche, Kleiderkammern…

Ein privater Kreis beim LauschGericht (Foto: Medienforum)

„Es war für alle Beteiligten ein bewegender und großartiger Überraschungslesemoment, der inspiriert hat, hier und da weiter selber vorzulesen. Eine rundum gelungene und lohnenswerte Aktion!“

Annette Weigelt, Bochum

Auch viele Prominente kamen schon als Vorlesende zu Besuch. So waren in den letzten Jahren dabei: der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen, Oberbürgermeister Sören Link aus Duisburg, der Essener Polizeipräsident Frank Richter, Bischof. Dr. Franz Josef Overbeck, Fußballkommentator Manni Breuckmann, Autor und WAZ-Journalist Wulf Mämpel und Sternekoch Nelson Müller.

Das Essener Unternehmen Gilbert & Gilbert ließ sich beim Mittagessen von Oberbürgermeister Thomas Kufen vorlesen (Foto: Medienforum).

Als Zuhörende können sich alle bewerben, die eine Tischgemeinschaft bilden (wollen).

Bedingungen:

  • Eine alltägliche Mittagsmahlzeit (Zeit: 12.00 – 14.00 Uhr) oder Abendmahlzeit (18.00 – 20.00 Uhr)
  • Die Tischgemeinschaft sollte mindestens 4 Personen umfassen, jede Tischgemeinschaft ist denkbar (Familie, Arbeitsstätten, Schule, Kindergarten, Suppenküche, Gefängnis, Altenheim, Krankenzimmer, …)
  • Der geografische Raum umfasst das Ruhrbistum (nicht ganz deckungsgleich mit dem literaturgebiet.ruhr)
  • Vorlesezeit: ca. 30 Minuten
  • Sie heißen den oder die Vorlesende als Überraschungsgast willkommen

 

„Der Vorleser strahlte die Liebe zu Literatur geradezu aus. Unglaublich! Danke im Namen der ganzen Kanzlei für dieses wunderschöne Event und dass wir dabei sein durften!! Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Glückwunsch zu dieser Idee und den Impulsen, die sie auslöst !!“

Jörg Daube, Anwaltskanzlei Daube & Kämereit, Essen

Als Vorlesende können sich all diejenigen bewerben, die gerne zu einem beliebigen Zuhörendenkreis entsandt werden möchten.

Bedingungen:

  • Bewerben können sich Menschen jeden Alters
  • Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener reisen
  • Die Vorlesenden dürfen die zu lesende Literatur aussuchen
  • Sie lassen am Ende das Buch da

Anmeldung unter LauschGericht.de ist weiterhin sowohl für Vorlesende als auch für Tischgemeinschaften möglich. 

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