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Auf Einladung des Deutschen Kulturrates und des Kulturrates NRW treffen sich seit über zwei Jahren aus dem Kulturbereich entsandte Rundfunkräte der ARD-Anstalten, des Deutschlandfunk und der Deutschen Welle (im Folgenden Kultur-Rundfunkräte) zu einem Meinungsaustausch und zu Strategieüberlegungen. Mit dieser Positionierung melden sie sich erstmals gemeinschaftlich öffentlich zu Wort.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat viele Gegner – die Kulturschaffenden sind es nicht. Wir wenden uns gegen jede unberechtigte Kritik, die Fehlverhalten Einzelner zu verallgemeinern versucht. In den Sendern wird gute Arbeit geleistet.
Wir wirken bei jeder sinnvollen Reform mit, richten unsere Aufmerksamkeit aber auch darauf, dass die Kulturaufgaben angemessen wahrgenommen werden. Kultur ist kein verzichtbares Luxusgut, sondern ein Lebenselixier der Demokratie. Sie gehört zu den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben Bildung, Information und Beratung. Daraus leitet er seine Existenzberechtigung ab. Wir befinden uns mit unseren Kulturinteressen auch nicht im Gegensatz zu anderen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unterhaltung, soweit sie dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, gehört ebenso dazu, wie auch der Sport, wenn auch über die Dimension seiner Förderung weiter nachgedacht werden muss.
Die Aufsichtsgremien, also Rundfunkräte, Verwaltungsräte, Fernsehrat des ZDF und Hörfunkrat von Deutschlandradio, haben die Aufgabe, die öffentlich-rechtlichen Sender zu beaufsichtigen. Sie haben nicht nur eine nachträgliche Aufsichtsfunktion, sondern haben in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung von vornherein mitzuwirken. Sie spiegeln die Breite der Gesellschaft wider und vertreten die Interessen der Allgemeinheit. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft. Die Aufgaben und die Verantwortung der Aufsichtsgremien werden durch die im Juli dieses Jahres in Kraft tretenden Vorschriften des 3. Medienänderungsstaatsvertrags noch ausgeweitet. Sie wirken neuerdings auch an der Qualitätssicherung und an der Qualitätskontrolle mit. Der gesetzliche Auftrag der Rundfunkräte darf nicht dadurch geschwächt werden, dass immer mehr programmrelevante Entscheidungen durch die Verwaltungsräte getroffen werden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit dem Auftrag gegründet worden, die Demokratie zu fördern und zu sichern. Auch die Kultur hat eine Demokratierelevanz. Die Hörerinnen und Hörer, die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen unmittelbar erkennen, dass sie ein öffentlich-rechtliches Programm nutzen. Dies gilt unabhängig vom Verbreitungsweg. Ein Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sein Kulturauftrag, ist durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag bekräftigt worden. Es heißt dort: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Zu Recht wird in dem Programmauftrag die Kultur an erster Stelle genannt und dadurch deren Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herausgehoben.